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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der JASSE GmbH

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der JASSE GmbH (AGB)

Stand: 01.12.2025

1. Geltungsbereich und Form

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen gleich welcher Art an unsere Kunden. Sie gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden müsste.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.

1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGBs. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.


2. Angebote

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Die in Katalogen, Newslettern, Abbildungen, Preislisten, und sonstiger Informationen über Gewicht, Maße, Preis, Leistung und dergleichen in Veranschauungsmaterial welcher Art und Medium auch immer, bilden lediglich unverbindliche Richtwerte ab. Eine verbindliche Rechtswirkung entfalten diese ausdrücklich und ausschließlich nur dann, wenn diese schriftlich sowie bezugnehmend im Sinne eines gültigen Vertragsabschlusses in Rechtskraft erhoben werden.

2.3. Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen ausschließlich der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich.

2.4. Ein Vertrag kommt nur mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Positionen auf Übereinstimmung mit seinen Wünschen zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.

2.5. Unsere Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und sonstige Bestätigungsschreiben werden vom Kunden als inhaltlich richtig anerkannt, es sei denn, er widerspricht diesen schriftlich unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Werktagen ab Zugang.

2.6. Im Fall der Erteilung eines Kostenvoranschlages ist dieser unverbindlich. Ein Kostenvoranschlag liegt vor, wenn die Einschätzung des voraussichtlichen Aufwandes als Kostenvoranschlag bezeichnet wird. Im Fall der Abrechnung nach Aufwand erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Eine Abrechnung nach Aufwand liegt vor, wenn der voraussichtliche Aufwand als circa, voraussichtlich oder geschätzt angegeben wird.

2.6. Mit der Bestellung eines Werkes oder einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe des Werkes oder der Ware an den Kunden erklärt werden.

2.7. Preise sind stets freibleibend netto, exklusive Mehrwertsteuer ab Werk. Anderweitige Vereinbarungen wie z. B. frei Haus, inklusive Montage sind ausdrücklich schriftlich im Auftrag zu vereinbaren und zu bestätigen.

2.8. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Lieferung an uns durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.


3. Kostenvoranschlag und Vorarbeiten

3.1. Kostenvoranschläge zur individuellen Angebotserstellung mit Planungsaufwand sind kostenpflichtig. Angebote nach Preisliste sind kostenfrei.

3.2. Vorarbeiten, wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Kunden angefordert werden, sind vergütungspflichtig.

3.3. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet.  
 

4. Lieferung

4.1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie mit dem Kunden individuell vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt worden sind. Lieferfristen gelten ab dem Datum der Auftragsbestätigung und nach Klärung aller Fragen, inklusive den vom Kunden zu stellenden Unterlagen und Pläne sowie vorbehaltlich der fristgerechten Zahlung oder Anzahlung durch den Kunden.

4.2. Unvorhersehbare Ereignisse wie insbesondere höhere Gewalt, Unruhen, kriegerische oderterroristische Auseinandersetzungen, Pandemien, Epidemien, Liefer- oder Transportverzögerungen oder Arbeitskämpfe entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, soweit sie nicht von uns zu vertreten sind. Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Dauert die Störung länger als 6 Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.

4.3. Geraten wir in Verzug, ist der Kunde nach Mahnung und Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen anders ergibt.

4.4. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder hat er sonst eine Verzögerung der Absendung zu vertreten, können wir die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden lagern.

4.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

4.6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

4.7. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit aus der Geschäftsbeziehung in Verzug ist, ruht unsere Lieferverpflichtung.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet, sofern etwas Abweichendes nicht vereinbart ist oder sich unmittelbar aus der Auftragsbestätigung ergibt. Sie verstehen sich ab unserem Lager zuzüglich Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2. Soweit etwas Abweichendes nicht ausdrücklich vereinbart ist, liefern wir gegen 25% Anzahlung. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Zahlungen hat der Kunde, soweit nicht Abweichendes vereinbart ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung netto zu leisten.

5.3. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zustellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. In diesen Fällen können wir auch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist.

5.4. Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.5. Bei nachträglichen Änderungen der Ausführung oder Konstruktion sowie der Maße gegenüber unserem Angebot oder dem Bestätigungsschreiben, sei es auf Grund des Wunsches des Kunden, technischer Zwangsläufigkeit, unvorhergesehener Erschwernisse oder sonstiger, von uns nicht zu beeinflussender Umstände, sind wir berechtigt, etwaigen zusätzlichen Aufwand dem Kunden nachzuberechnen.

5.6. Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung mehr als drei Monate und treten nach diesem Zeitraum Preiserhöhungen im Umfang von insgesamt mehr als 10% ein, insbesondere aufgrund von Lohnsteigerungen, Erhöhungen der Rohstoffkosten, allgemeinen Preissteigerungen durch Inflation oder vergleichbaren Umständen, die von uns nicht beeinflussbar sind, sind wir berechtigt, einen entsprechend höheren Preis zu berechnen. Die preisändernden Faktoren weisen wir dem Käufer auf Verlangen nach. Ist dem Käufer die Preiserhöhung unzumutbar, hat er ein außerordentliches Recht zum Vertragsrücktritt.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.

6.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung über das Eigentum an der von uns gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware („Vorbehaltsware“) zu verfügen. Die Verfügung über die Rechtsposition des Kunden in Bezug auf die Vorbehaltsware (Anwartschaftsrecht) bleibt zulässig, solange der Dritte auf unser Eigentumsrecht hingewiesen wird.

6.3. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware sind unverzüglich mitzuteilen.

6.4. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Produkte überträgt der Kunde in Höhe des Preises des Vorbehaltsproduktes das Eigentum zur Sicherheit an uns und verwahrt den Gegenstand unentgeltlich für uns. Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware übernimmt der Kunde für uns, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

6.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware oder die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung hieraus entstehenden Gegenstände gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer-, Einbruchs- und Wassergefahren ausreichend zu versichern.

6.6. Bei Zugriffen Dritter – insbesonders durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. 


7. Wareneingangsprüfung

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Lieferung die Art, Menge und Beschaffenheit der gelieferten Vertragsprodukte zu prüfen.

7.2. Sofern etwas Abweichendes nicht vereinbart ist, gilt unsere Lieferung und Leistung spätestens mit der Ingebrauchnahme als abgenommen. Wir sind berechtigt, die Abnahme von Teilleistungen zu verlangen.

7.3. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen, spätestens innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen. Zeigt sich später ein Mangel, der nicht bei Wareneingang zu erkennen ist (verdeckter Mangel), hat uns der Kunde unverzüglich nach Kenntniserlangung den versteckten Mangel anzuzeigen. Entscheidend ist in allen Fällen der Zugang der Mängelanzeige bei uns.

7.4. Die Ware gilt hinsichtlich vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche und Rechte als mangelfrei, wenn die Rüge verspätet erfolgt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlichem Verhalten beruhen oder nach dem Produkthaftungsgesetz begründet sind.


8. Mängelrechte

8.1. Für Sach- oder Rechtsmängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Dem Kunden bleibt das Recht, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Mangelhaftigkeit der Ersatzlieferung nach seiner Wahl hinsichtlich des Vertrags, in der die Leistungsstörung auftrat, zu mindern oder zurückzutreten, ausdrücklich vorbehalten. Das Recht auf Schadensersatz bestimmt sich nach Maßgabe von Ziffer 9. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich in diesem Fall auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.  Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. Weitere Ansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8.2. Für Fremderzeugnisse oder Fremdprodukte, die mit Lieferungen und Leistungen von uns verbunden werden oder gemeinsam mit diesen Produkten eingesetzt werden, sind Mängel- oder Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen, wobei wir diejenigen Haftungsansprüche an den Kunden abtreten, die uns dem Lieferanten der Fremdlieferung gegenüberzustehen.

8.3. Rechte des Kunden wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, betreffen, verjähren gegenüber Unternehmern in einem Jahr ab Abnahme des Werkes. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 7). Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn uns ein grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.


9. Haftung

9.1. Wir haften bei jeder Art von Pflichtverletzung (vorvertraglich, vertraglich und außervertraglich) auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, der uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zur Last fällt.

9.2. Unsere Haftung beschränkt sich auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem uns zurechenbaren Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


10. Leistungsabweichung


10.1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der Leistungserbringung geringfügige bzw. sonstige zumutbare Änderungen bzw. Leistungsabweichungen auftreten können.  Dieser Umstand wird vom Auftraggeber ausdrücklich zustimmend zur Kenntnis genommen. Diese Genehmigung wird mit Auftragsübermittlung bestätigt. Als Leistungsabweichung gelten z. B. aber nicht ausschließlich geringfügige Abweichungen, wie geringfügige Abweichungen von Maßen,  Farb-, Holz- und Furnierbild, Maserung, Struktur etc.

10.2. Das Vorliegen dieser zumutbarer Leistungsabweichungen, berechtigt nicht, die Übernahme der Leistung zu verweigern. Aus dem Umstand geringfügiger bzw. zumutbarer Leistungsabweichungen erwächst dem Auftraggeber keinerlei Recht auf Abgeltung welcher Art auch immer. 


11. Aufbau und Montage


11.1. Die Auslieferung erfolgt ohne Aufstellung und Montage mit Anlieferung bis Bordsteinkante.

11.2. Soweit die Aufstellung- und Montageleistung zusätzlich beauftragt wird, werden die Möbel in einem leicht zugänglichen Raum ausgepackt und aufgebaut. Schränke und andere Bauteile wie z. B. Schranksets, die der Montage oder der Wandbefestigung bedürfen, werden an den entsprechenden Ort verbracht und montiert. Für die Montage oder Befestigung ist die verständliche und rechtzeitige Anweisung bezüglich des Aufstellungsortes seitens des Kunden erforderlich. Die Tragfähigkeit der Bauteile ist vom Auftraggeber zu prüfen und ggf. vorab mitzuteilen (z. B. sind Wandverstärkungen im Bereich der Garderoben vorhanden). Die Verteilung der losen Möbel auf die einzelnen Räume ist nicht Bestandteil der Montageleistung, kann jedoch auf Stundenbasis zusätzlich beauftragt werden. Das Verpackungsmaterial wird entsorgt.

11.3. Sollte die Montage für Umbauten oder Neubauten nicht möglich sein (z. B. aufgrund fehlender Bodenbeläge am Aufstellort), berechnen wir dem Kunden die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten (z. B. für Anfahrtszeiten, zusätzliches Personal oder Zwischenlagerung o.Ä.).

11.4. Für Ungenauigkeiten bei der Montage aufgrund fehlerhafter Bausubstanz (z.B. Unebenheiten der Wände oder der Böden) übernehmen wir keine Haftung.


12. Datenschutz

Wir dürfen die jeweiligen Verträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung.


13. Urheberrecht, Geheimhaltung

13.1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die zur Verfügung gestellten Unterlagen (Möblierungskonzepte, Dokumente, Pläne, Muster, Möbel, Abbildungen) bzw. jegliche Form der zur Verfügung gestellten Daten, Informationen urheberrechtlich geschützt sind und im alleinigen Eigentum von JASSE stehen und nicht ohne Erlaubnis von JASSE Möbel an Dritte geteilt werden dürfen. Des Weiteren ist eine nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zweckfremde Verwendung unzulässig und ausdrücklich untersagt.

13.2. Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine Kritik an dem jeweils anderen Vertragspartner zu üben. Diese Verpflichtung gilt immerwährend über ein etwaiges Vertragsende hinaus.


14. Rechtswahl und Gerichtsstand

14.1. Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender international privatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit einem Kaufmann iSd § 1 Abs. 1 HGB, mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder mit einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht, mit der Maßgabe, dass wir den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen können